Aus der Festung

Das Kriegswasserwerk der Festung Magdeburg im Bereich des Kavaliers I auf dem ehemaligen Weidenwerder
Der Verein Freunde der Festung Magdeburg beantragte unter dem 06. April 2021 bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie schriftlich die Unterschutzstellung des Kriegswasserwerkes und seiner unmittelbaren Umgebung. Der Antrag lautet, hier ergänzt durch Abbildungen:
Kriegswasserwerk
Planzeichnung des KavalierI
Die Ausschüsse des Stadtrates befassten sich mit der Bebauung des Geländes auf dem sich das Wasserwerk befindet. Am 9. April 2021 fand unter der Leitung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr eine Ortsbegehung statt, an der Mitglieder des Umweltausschusses und Mitarbeiter der Bauverwaltung teilnahmen. Ein stadtbekannter Investor, der auf dem Gelände des ehemaligen Weidenwerders drei fünfgeschossige Wohngebäude nebst Tiefgarage und Parkplätzen errichten will, erläuterte sein Vorhaben. Der Investor legte dar, vom Kriegswasserwerk seien allenfalls Reste vorhanden. Deshalb sei nichts erhaltenswert. Wegen der unmittelbaren Nähe zweier geplanter Gebäude zum Kriegswasserwerk ist zu befürchten, dass es im Zuge von Baumaßnahmen erheblich beschädigt oder zerstört wird. Der Verein sah sich daher veranlasst, die Unterschutzstellung des Baudenkmals bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
     Neben baulichen Belangen spielten bei der Erörterung vor allem Umweltfragen eine Rolle. Bei der Umsetzung der aktuellen Planung würde das Kriegswasserwerk mutmaßlich nicht erhalten bleiben. Nach einer Stellungnahme aus dem Jahr 2018 reicht dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen-Anhalt eine bloße Zustandsdokumentation des Kriegswasserwerkes aus.
Planzeichnung des Kavalier I (Scharnhorst) und des Kriegswasserwerke, das auf dem Plan als Reservewasserwerk bezeichnet wird. Der Plan stammt aus den 1880er Jahren. Zu sehen ist ein Planausschnitt.
Quelle: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Außenstelle Dessau, G5.Le5372fol1979III
Ausschuß für Stadtentwicklung
Ortstermin des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr am 09. April 2021
Foto: bp
Es wurde deutlich, dass insbesondere vor dem Hintergrund des von Investoren weitgeheng zerstörten Kavaliers Scharnhorst die bauliche Denkmalpflege eine größere Rolle spielen muss und die Landeshauptstadt eine perspektivische Planung zu entwickeln hat, die die Veräußerung von für die Stadtplanung und -entwicklung entscheidender Flächen beendet. Kollisionen zwischen den Interessen von Investoren und der Allgemeinheit, bei denen die Stadtplanung und der Denkmalschutz regelmäßig den Kürzeren zieht, sind zu vermeiden. An dieser Stelle kann nur ausgerufen werden: Schluss mit dem schrittweisen Abschied vom alten Magdeburg, von dem ohnehin des bereits das meiste verloren ist! Das vorhandene ist zu sichern, bevor man sich an möglichen Rekonstruktionen begeistert!                                                                                                            Der Vorstand                                                                                                                                                                                                                                           

Rayonsteinfunde im Stadtpark Rotehorn?

Bei Wegebauarbeiten im Stadtpark Rotehorn wurden im November 2020 Steine gefunden. Der Landschaftsarchitektin Frau Katja Trippler ist es zu verdanken, dass die Steine geborgen und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Obhut gegeben wurden. Wahrscheinlich sind es Rayonsteine aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dass es sich um Grenzsteine handelt, kann nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls gehören sie nicht zur 1867 vorgenommenen Absteinung des Rayons von Fort XII. Die Steinfunde werfen Fragen auf. Zurzeit prüft der Verein Freunde der Festung Magdeburg den Verwendungszweck der Steine und versucht, ihren ursprünglichen Standort festzustellen.
Die Steine sind aus Sandstein gefertigt, steinmetzmäßig bearbeitetet und mit Nummern versehen, Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe und Gestalt voneinander. Ihr Sockel ist nur grob bearbeitet.   bm                                                                                                                                                                                                               
Ansicht der Steine
Begutachtung der Steine
Begutachtung der Steine im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie am 22. Februar 2021    
                                                                            Foto: Lange                     
Ansicht eines der gefundenen Steine
                                             Foto: Lange

Ein Erinnerungsort? Der augenfälligste Rest der Zitadelle

Die 1702 vollendete Zitadelle wurde 1925 – 1927 weitgehend abgerissen. Nur wenig hat sich von ihr erhalten. Ein markanter Rest, der im Zusammenhang mit der Strombrückenverlängerung zu einem Überbleibsel geworden ist, ist die Facenspitze, d.h. die äußere Spitze der Bastion Kronprinz. Eine rückwärtige Kasematte wurde im Zusammenhang mit dem Brückenneubau ebenso angetragen, wie die nach Süden sich anschließende Kurtine (Niederwall). Über 10 Jahre hinweg werden Pläne zur Freiflächengestaltung in diesem Bereich gehegt. Was wird werden?
     Vom Baudezernat war zu erfahren, dass die Instandsetzung des Restes der Bastion Kronprinz Bestandteil des Projektes Strombrückenverlängerung sei. Dort ist weiterhin eine gestaltete Aussichtsplattform vorgesehen.                                          bm                                                                                    
Der Rest der Bastion Kronprinz innerhalb der derzeitigen Brückenbaustelle Aufnahme vom 22. Februar 2021     Foto:sas                                                                                                                                                                                                                                                                                                           
Das Gebäude ist ein erdabgedecktes, massives Kasemattenbauwerk mit Bruttoabmessungen von ca. 30 mal 60 m. Die Erdabdeckung lief in einer Böschung aus. Flügelmauern hielten die nach Norden gewandte, architektonisch gestaltete Fassade frei. Das Gebäude war über die innere Wallstraße (heute Hammersteinweg) zu erreichen. Die Innenausstattung ist mutmaßlich nicht mehr vorhanden.
Östlich des Wasserwerkes verlief eine krenelierte Mauer, die am Kehlgraben des Kavaliers I begann und zur heutigen Hubbrücke führte. Es ist davon auszugehen, dass diese noch besteht und unter dem Trümmerschutt verborgen ist. Diese sollte wieder freigelegt und in die beantragte Unterschutzstellung einbezogen werden. Dadurch würde deutlich, dass die Südostecke der Festung mit dem Kavalier I als Herzstück zwischen den Festungstoren des Elbbahnhofs und der Hubbrücke durchgehend einheitlich befestigt war.
Eine abschließende Unterschutzstellung des Wasserwerkes und der genannten krenelierten Mauer setzt archäologische Untersuchungen voraus.        Magdeburg, den 06. April 2021                                                                                                                                                                                                                                                                        
Rest der Bastion Kronprinz
Zitadelle Magdeburg
Zitadelle Magdeburg
Foto: sas
Foto: Archiv ue
Die Fassadenansicht des Kriegswasserwerkes (im Bild rechts)
Die Aufnahme stammt aus dem Ersten Weltkrieg (1914-1918), als das Kavalier I und das Gelände des ehemaligen Weidenwerders als Offizierskriegsgefangenenlager genutzt wurde. Links im Bild ist ein Gebäude der Garnison Magdeburg (Wagenhaus 9) zu sehen, dass erst nach der Aufhebung der Südfront der Festung als Wehranlage errichtet wurde und nicht mehr besteht.
Kavalier I "Scharnhorst"
Der Vorhaben bezogene Bebauungsplan Nr. 242-2.1 Hammersteinweg Ostseite
Am 25. März 2021 kam der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr des Stadtrates (nachfolgend: StBV) zusammen, um über den Änderungsantrag zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 242-2.1 (B-Plan) „Hammersteinweg Ostseite“ zu beraten.
In der vorangegangenen Version umfasste der B-Plan die Fläche zwischen dem Hammersteinweg und dem Fußweg zwischen Hammersteinweg und der Straße Sternbrücke. Er sah vor, zwei 4-stöckige Gebäude einschließlich einer Tiefgarage nördlich des Kavaliers I zu errichten sowie das Pulvermagazin desselben mit einem gleichfalls 3-stöckigen Gebäude zu überbauen. Weiterhin war die Umgestaltung des restlichen Geländes, das einst dem Kavalier I zugeordnet war, vorgesehen. Das Gelände ist ein Flächendenkmal.
Da eine Überbauung des Pulvermagazins sowie die Errichtung von zwei Gebäuden in unmittelbarer Nähe das Flächendenkmal negativ belasten würden, war der ursprüngliche Bebauungsplan nicht umsetzbar. Um dem Investor entgegenzukommen, um seine Bauwünsche umsetzen zu können, griffen Investor und Stadtverwaltung zu einem Trick. Der nun dem Ausschuss vorgelegte Änderungsantrag verschob die jetzt drei 5-stöckigen Gebäude mehrere Meter nach Norden und nahm das Gelände des Kavaliers I aus dem Bebauungsplan heraus. Da das Kavalier I für den Bebauungsplan nunmehr ohne Belang war, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass damit keine negative Beeinflussung des Denkmals Kavalier I mehr besteht. Das dabei die Gebäude weiterhin direkt neben dem Kavalier I und immer noch im Flächendenkmalbereich gebaut werden würden, ignorierte die Verwaltung geflissentlich. Zum Flächendenkmal Kavalier I gehören laut Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt das Kavalier I mit Pulvermagazin und Kehlkaponniere sowie das Kriegsreservewasserwerk (KRW) und die östliche Stützmauer des Eisenbahntors. Das ist ein Umstand, auf den der Verein Freunde der Festung Magdeburg den Ausschuss hinwies. Der Bau der Tiefgarage bedeutet den Verlust des KRW. Dessen (Noch-)Existenz wies der Verein dem Ausschuss wie den Stadtratsfraktionen anhand von Luftbildern der letzten 80 Jahren nach, auf denen die intakte Erdabdeckung zu sehen ist, sowie mit einer Zeitzeugenaussage, die belegt, dass die Räume KRW noch vorhanden waren.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes der Sitzung vom 25. März 2021 bat der Ausschussvorsitzende Mirko Stage den damaligen Baubeigeordneten Dr. Dieter Scheidemann um Erläuterung, weshalb für das Kavalier I so viele Baugenehmigungen ausgesprochen werden konnten, obwohl es sich im Bereich eines in Aufstellung befindlichen B-Plans befände. Er merkte an, dass sich der Ausschuss durch das Baudezernat übergangen fühle. Der Beigeordnete erwiderte nur, dass er dies dem Ausschuss nicht verständlich erklären könne und dass die Ausschussmitglieder daran selber schuld sind, da sie Angebote für Weiterbildung in der Vergangenheit nicht wahrgenommen hätten. Nach einigen Diskussionen unter anderem darüber, dass die geplanten Gebäude zu hoch seien und das KRW durch die Bebauung zerstört werden würde, was der Baubeigeordnete verneinte, beschlossen die Mitglieder des StBV, an einer Begehung des Areals teilzunehmen, die der Ausschuss für Umwelt und Energie bereits auf seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen hatte. Die Weiterbehandlung des Tagesordnungspunktes wurde somit auf die nächste Sitzung am 22. April 2021 vertagt.
Am 09. April 2021 fanden sich der Investor, die Mitglieder des StBV und des Ausschusses für Umwelt und Energie an der Sternbrücke zusammen. Die Ausschussmitglieder echaufierten sich lautstark über den aktuellen Zustand des ehemaligen Kavaliers I. Der Investor meinte dazu nur, er habe keinen Einfluss auf das Baugeschehen gehabt, da er das Kavalier weiterverkauft habe. Dabei ließ er unerwähnt, dass ihm der größte Teil der Ostseite der ehemaligen Festungsanlage noch gehört und er bereits alles in die Wege geleitet hatte, diesen Teil für das Denkmal unvorteilhaft umzubauen. Mehr zur Begehung ist unter der Rubrik „Neues aus der Festung“ in der Ausgabe 03-04/2020 des Festungsboten nachzulesen.
Am 22. April 2021 kam der StBV erneut zusammen. Der Investor erläuterte, dass sein Projekt nicht refinanzierbar sei, wenn die vom StBV favorisierten Höhen von zwei Gebäuden mit drei und einem mit 2 Stockwerken tatsächlich von ihm umgesetzt werden müssten. Die Mitglieder des Ausschusses ließen sich in der Folge von seinem Argument umstimmen, dass die Beseitigung des kontaminierten Erdreiches sehr teuer sei. Warum der Investor die seit Jahren bereitgestellten Fördermittel für die Beseitigung des kontaminierten Erdreiches nicht in Anspruch genommen hat, fragten die Ausschussmitglieder nicht. Letztlich beschloss der Ausschuss, dass die geplanten drei Gebäude bis zu 3 Stockwerke zuzüglich eines Staffelgeschosses haben dürfen. Außerdem wurde festgelegt, dass die „vermuteten“ Reste des KRW nicht erhalten werden, sondern nur dokumentiert werden müssten. Letztendlich stimmte der Ausschuss dem Änderungsantrag der Bauverwaltung mit Ergänzungen, zu.
Anders sah es am 04. Mai 2021 der Ausschuss für Umwelt und Energie. Er stimmte mit 4 von 7 Stimmen gegen das Bauvorhaben.
Am 06. Mai wurden der Antrag der Verwaltung auf Änderung des Bebauungsplans nebst den Voten der Ausschüsse dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Um 19.30 Uhr war der Stadtrat endlich an dem hier interessierenden Tagesordnungspunkt angelangt. Stadtrat Mirko Stage erläuterte in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr emotional, warum man das in seinen Augen nicht denkmalgerechte sanierte Kavalier I aus dem 2018 beschlossenen Bebauungsplan herausnehmen müsse. Es folgte eine Erklärung, warum die Höhen der geplanten Gebäude auf vier Stockwerke begrenzt bleiben sollten. Die verschiedenen Änderungsvorschläge des Ausschusses waren in einer Tabelle aufgelistet worden. Der aus Sicht des Vereins wichtigste Änderungsvorschlag war danach die Sichtbarmachung des KRW auf dem Gelände, falls es nicht erhalten werden könne. Nach dem sich der Vorsitzende der Stadtratsfraktion Die Linke und der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Energie zu ihren Änderungsanträgen zu Wort meldeten, stellte der Stadtrat Marcel Guderjahn, Gartenpartei/Tierschutzallianz, den Antrag, das KRW zu erhalten und zugänglich zu machen. Zu den verschiedenen Anträgen ergriff der Fraktionsvorsitzender der AFD, Frank Pasemann, das Wort und forderte, dem Änderungsantrag der Verwaltung unverändert zuzustimmen. Der Investor sei der Stadt schon mit sehr vielem endgegengekommen. Eine Änderung der Pläne würde ihn viel Geld kosten! Diese Rede kann als Ausruf angesehen werden, dem Investor das unternehmerische Risiko zu Lasten von Stadtansicht und Denkmalschutz völlig abzunehmen. Nach den Wortmeldungen mehrerer Stadträte, des jetzigen Baubeigeordneten Jörg Rehbaum und des Oberbürgermeisters Dr. Lutz Trümper wurde zunächst über den Änderungsantrag der Gartenpartei abgestimmt, weil dieser gegenüber dem Antrag der Verwaltung am weitesten ging. Die Mehrheit der Stadträte stimmte dagegen. Darauf folgte eine Abstimmung darüber, ob dazu abgestimmt werden solle, ob die geplanten Gebäude mit begrünten Dächern und Fassaden zu versehen seien. Darauf folgten Einzelabstimmungen zu den einzelnen Bestimmungen der beabsichtigten Änderung des B-Plans, wie sie vom StBV erarbeitet wurden. Im Ergebnis der Abstimmung dürfen die drei Gebäude mit einer Höhe von 3 Stockwerken zuzüglich eines Staffelgeschosses, eines Untergeschosses und einer Tiefgarage nördlich des Kavaliers I gebaut werden. Das KRW muss nicht erhalten, sondern nur auf dem Gelände kenntlich gemacht werden, so wie es die Bauverwaltung im ursprünglichen Änderungsantrag vorgesehen hat.
Wer diese Stadtratssitzung sich ansehen will, kann dies auf www.youtube.de tun. Als Suchanfrage muss lediglich der Begriff „Stadtrat Magdeburg Mai 2021“ eingegeben werden. Der Tagesordnungspunkt Vorhaben-bezogener Bebauungsplan Nr. 242-2.1 „Hammersteinweg Ostseite“ wird ab der 5. Stunde, 34. Minute behandelt. Weiteres Wissenswertes über die Aktivitäten in den Ausschüssen und im Stadtrat lassen sich auf dem Bürgerinfoportal unter der Internetadresse https://ratsinfo.magdeburg.de finden.                                                                            sas
Plangrundlage des Bebauungsplans
Quelle: Ratsinformationssystem
Offenkundig war der gute Erhaltungszustand dort offenbar nicht bekannt. Es bleibt zu hoffen, dass es nun nicht im Zuge von Räumungsarbeiten versehentlich beschädigt wird.   
Auszug aus der Plangrundlage des Bebauungsplans
„Hiermit wird die Unterschutzstellung des Gebäudes des ehemaligen Kriegswasserwerkes der Festung Magdeburg und seiner unmittelbaren Umgebung als Baudenkmal beantragt. Im Denkmalplan der Landeshauptstadt wird bisher das Wasserwerk nicht explizit als Einzeldenkmal ausgewiesen.
     Das Wasserwerk befindet sich auf einem Gelände der einstigen Festung Magdeburg, das durch den Hauptgraben der Festung im Süden, das Ufer der Stromelbe im Osten und die Trasse der einstigen Eisenbahnstrecke Berlin-Potsdam-Magdeburg im Nordwesten begrenzt wird.
     Das einst als „Weidenwerder“ bezeichnete Gelände bildet somit ein Dreieck. Das Wasserwerk liegt unmittelbar vor dem östlichen Kehlbereich des Kavaliers I. Das Gelände diente unterschiedlichen Zwecken, z.B. im ersten Weltkrieg als Freifläche für das im Kavalier I untergebrachte Offiziersgefangenenlager und nach 1945 zur Anlegung einer Trümmerschutthalde. Nur das Kasemattenkorps des Kavaliers I blieb davon ausgenommen.    
     Das Wasserwerk ist ein Zeugnis der Duplizität der Wasserversorgung befestigter Orte. Die Wasserversorgung und Löschwasserbereitstellung von außerhalb der Befestigung liegenden Werken war im Belagerungs- und Angriffsfall gefährdet. Eine Übereinkunft zwischen Fortifikation (Festungsverwaltung) und der Stadt Magdeburg gemeinsam ein Wasserwerk innerhalb der Umwallung anzulegen und zu betreiben, konnte nicht erzielt werden, sodass die Stadt ein Wasserwerk in der Buckauer Gemarkung auf dem Wolfswerder anlegte, das 1858 in Betrieb genommen wurde. Da das städtische Wasserwerk und sein Hochwasserbehälter sich an getrennten Orten außerhalb der Umwallung befanden, war damit die Kriegswasserversorgung im Belagerungsfall nicht ausreichend gesichert. Die Militärbehörden sahen sich erst zu Beginn der 1880er Jahre veranlasst, ein Kriegswasserwerk zu errichten, von dem die bauliche Hülle noch vorhanden ist.
    Das Wasserwerk wurde 1883-1885 auf Grund einer Anweisung des Kriegsministeriums vom 24. April 1883 errichtet und wiederum durch eine solche am 24. August 1910 als Militärobjekt außer Dienst gestellt. Unterhalb des Kavaliers I entlang des Elbufers befand sich eine Brunnengalerie, aus der uferfiltriertes Wasser gefördert und in Behälter im Wasserwerk gepumpt wurde. Wasseraufbereitungsanlagen gab es nicht. Während des 2. Weltkrieges diente es zur Löschwasserbereitstellung. Die max. Tagesleistung wird in den 1890er Jahren mit 6000 m³ / d angegeben. Die Einspeisung des Wassers in das städtische Trinkwassernetz ist in der südlichen Innenstadt zu suchen. Die Wasserleitung verlief vom Wasserwerk parallel zur inneren Wallstraße zum Elbbahnhof.